Sprachbarrieren stellen in der psychiatrischen Versorgung eine relevante strukturelle Herausforderung dar, die mit Einschränkungen der Patient*innenautonomie einhergehen kann. Studien aus Deutschland und internationale Untersuchungen zeigen konsistent, dass Patient*innen mit einer Sprachbarriere im Behandlungsverlauf anderen Versorgungsmustern ausgesetzt sind als Patient*innen ohne Sprachbarriere. Diese Unterschiede betreffen zentrale Aspekte der Behandlung, darunter Einweisungsmodalitäten, Behandlungsdauer und therapeutische Angebote. Patient*innen mit Sprachbarrieren werden häufiger zwangseingewiesen und erhalten im Durchschnitt weniger therapeutische Interventionen, insbesondere im Bereich der Gruppenpsychotherapie. Auch subjektive Dimensionen der Versorgung unterscheiden sich: Daten zur Patient*innenzufriedenheit zeigen, dass Patient*innen mit einer Sprachbarriere ihre Behandlung häufiger als unbefriedigend erleben, unabhängig vom klinischen Outcome. Dies deutet darauf hin, dass sprachlich vermittelte Verständigung und Teilhabe wesentlich für das Erleben von Autonomie sind. Ein zentraler struktureller Faktor ist die begrenzte Verfügbarkeit professioneller Sprachmittlung in der psychiatrischen Versorgung. Professionelle Sprachmittlung gilt als wesentliche Voraussetzung für informierte Zustimmung, therapeutische Beziehung und autonome Entscheidungsfindung, ist jedoch bislang nicht flächendeckend implementiert. Das Symposium bringt empirische Forschungsergebnisse aus Deutschland und der Schweiz mit klinischen Fallperspektiven und medizinhistorisch-ethischen Reflexionen zusammen. Ziel ist es, Sprachbarrieren als strukturellen Faktor psychiatrischer Versorgung sichtbar zu machen und deren Bedeutung für Patient*innenautonomie, Versorgungsqualität und klinische Entscheidungsprozesse zu diskutieren.
Trotz der breiten Etablierung von „Shared Decision Making“ zeigt sich in der klinischen Versorgung weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativem Anspruch und gelebter Praxis bei der Verordnung von Psychopharmaka. Insbesondere Antidepressiva werden häufig mit verkürzter Aufklärung verordnet: Informationen zu begrenzten Erfolgswahrscheinlichkeiten, Nebenwirkungen, Absetzeffekten sowie zu nicht-medikamentösen Alternativen bleiben vielfach unzureichend. Aktuelle Metaanalysen weisen darauf hin, dass nur etwa die Hälfte der Behandelten klinisch relevant profitiert und ein substantieller Anteil der Effekte über Erwartungs- und Kontextfaktoren vermittelt ist. Gleichzeitig bestehen erhebliche Wissenslücken hinsichtlich neurobiologischer Langzeitfolgen, obwohl in der Versorgungspraxis nicht selten langfristige Einnahmen erfolgen. Vereinfachende biologische Erklärungsmodelle wirken dabei bis heute handlungsleitend, obwohl sie wissenschaftlich nicht mehr tragfähig sind. Der Beitrag verbindet diese Evidenzlage mit einer Erfahrungsexperten-Perspektive und beleuchtet die Auswirkungen unzureichender Aufklärung auf subjektive Krankheitsverarbeitung, Selbstwirksamkeit und therapeutische Allianz. Aus Patientensicht zeigt sich, dass Transparenz über Nicht-Wirken und Unsicherheiten nicht primär verunsichert, sondern entlastend wirken kann – insbesondere bei ausbleibendem Behandlungserfolg. Fehlende Information hingegen begünstigt Schuldzuschreibungen, Chronifizierung und passives Therapieverständnis. Diskutiert wird, dass das zentrale Defizit weniger in der Existenz psychopharmakologischer Behandlungsoptionen liegt als in deren kommunikativer Einbettung. Vor dem Hintergrund des biopsychosozialen Modells werden Mindeststandards für autonome Entscheidungsfindung vorgeschlagen: realistische Darstellung von Erfolgswahrscheinlichkeiten, strukturierte Zwischenevaluationen, systematische Aufklärung über Absetzen sowie die gleichwertige Vermittlung medikamentöser und nicht-medikament ..................
Die interdisziplinäre Betreuung von Patient:innen mit psychotischer Erstmanifestation im akut stationären Setting ist für viele Betroffene der erstmalige Kontakt mit psychiatrischen Einrichtungen. F. Friedrich präsentiert ein etabliertes multidisziplinäres Behandlungskonzept, welches individuell auf die Betroffenen und deren akute psychopathologische Zustandsbilder abgestimmt werden kann. Neben Diagnostik und Medikation, stehen auch nicht-medikamentöse Behandlungsoptionen im Vordergrund. Die Angehörigen werden in einem Stufenmodell auch im Akutsetting involviert, von Beratung bis hin zur stationären Aufnahme als Begleitperson. J. Baumgartner wird aktuelle Maßzahlen der Behandlung, Diagnoseverteilung, und Gebrauch von Antipsychotika bei Patient:innen mit First Episode Psychosis im Jahr 2025 an der vorgestellten Station 05A präsentieren. Ergänzt wird dieser Einblick durch Daten zu Aggression und Deeskalation. S. Strafner und N. Fiebig werden aktuelle verhaltenstherapeutische Ansätze bei Psychose sowie gezielte Interventionen, welche zu mehr Stabilität beitragen, beleuchten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stigmatisierung der Patient:innengruppe durch Psychotherapeut:innen und deren Einfluss auf den therapeutischen Prozess. Neue Konzepte ("The Feeling Safe Programme") wie auch bekannte Therapieprogramme (MKT bei Psychose) werden vorgestellt und im Hinblick auf ihre Umsetzung im klinischen Alltag reflektiert.
Extended Reality (XR) umfasst Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und andere Formen von Mixed Reality (MR). XR-Anwendungen finden zunehmend Anwendung in der psychiatrischen Versorgung. Während sie neue Möglichkeiten für die Diagnostik und Therapie eröffnen, werfen sie zugleich technische, klinische und ethische Fragen auf. Das Symposium beleuchtet diese Spannungsfelder aus interdisziplinärer Perspektive. Der erste Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle technische Entwicklungen und klinische Einsatzmöglichkeiten von XR in der Psychiatrie. Er skizziert zentrale Anwendungsfelder und diskutiert grundlegende Herausforderungen für die technische Entwicklung und klinische Implementierung. Der zweite Beitrag widmet sich Vulnerabilitätsfaktoren bei der therapeutischen Exposition psychiatrischer Patient*innen in Extended Reality. Er zeigt auf, wie spezifische psychopathologische Merkmale mit besonderen Vulnerabilitäten in Beziehung gesetzt werden können, um Risiken frühzeitig zu antizipieren und eine sichere und individuell angepasste Exposition zu ermöglichen. Der dritte Beitrag stellt eine systematische Übersicht der ethischen Gründe für und gegen den Einsatz von XR in der Psychiatrie vor. Ziel ist es, ethische Argumentationsmuster systematisch zu erfassen, um eine verantwortungsvolle Integration von XR-Technologien in die psychiatrische Praxis zu unterstützen. Der vierte Beitrag untersucht im Rahmen einer qualitativen Studie die ethischen Chancen und Risiken der Anwendung von VR im Kontext der Risikoeinschätzung in der forensischen Psychiatrie. Auf Grundlage von Interviews und Fokusgruppen den zentralen Stakeholdern werden im Vortrag die Möglichkeiten und Grenzen einer VR-gestützten Risikobeurteilung analysiert. Insgesamt zielt das Symposium darauf ab, technische Innovationen, klinische Anforderungen und ethische Reflexion zusammenzuführen und zur verantwortungsvollen Weiterentwicklung von XR-Anwendungen in der Psychiatrie beizutragen.
Psychiatrische Patientenverfügungen gelten als zentrales Instrument zur Stärkung von Selbstbestimmung in der psychiatrischen Versorgung. Ihre rechtliche Verankerung und praktische Umsetzung variieren jedoch erheblich zwischen nationalen Kontexten und Versorgungsrealitäten. Das Symposium beleuchtet diese Spannungsfelder anhand von drei komplementären Beiträgen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland. Der erste Beitrag analysiert die rechtlichen Grundlagen und die praktische Implementierung psychiatrischer Patientenverfügungen sowie weiterer Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung in der Schweiz. Anhand empirischer Befragungsdaten wird aufgezeigt, in welchem Ausmaß entsprechende Instrumente in der klinischen Praxis bekannt sind, genutzt werden und welche Barrieren ihrer Umsetzung entgegenstehen. Der zweite Beitrag widmet sich der Situation in Österreich vor dem Hintergrund des Erwachsenenschutzgesetzes (2018) und der Novelle des Unterbringungsgesetzes (2023). Er diskutiert, wie diese Reformen den gese....................................
Fragen der Selbstbestimmung im Maßregelvollzug sind aufgrund des Zwangskontextes, in dem eine deliktpräventive Therapie psychisch kranker Straftäter stattfindet, allgegenwärtig. Tragfähige therapeutische Allianzen mit den Patienten sind durch Fürsorge und Kontrolle gekennzeichnet. Prozedurale Gerechtigkeit kann für den Resozialisierungsprozess ein gesundes Klima schaffen, da Entscheidungsprozesse als fair empfunden werden und die Autonomie der Betroffenen durch respekt- und würdevolle Rahmenbedingungen stärken. Der autonome Handlungsspielraum in forensisch-psychiatrischen Einrichtungen kann auch durch die Psychopathologie eingeschränkt sein, die den Zusammenhang zwischen Delinquenz und psychischer Erkrankung bestimmt. Der Blick auf die relationale Patientenautonomie schizophren erkrankter Menschen im Maßregelvollzug kann eine Brücke zwischen Selbstbestimmung und ärztlicher Fürsorge schlagen. Des Weiteren darf die Möglichkeit des assistierten Suizids nicht auf bestimmte Lebens- oder Krankheitssituationen beschränkt werden. Es wäre ein Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung, Menschen im Maßregelvollzug diese Möglichkeit zu verweigern. Welche Voraussetzungen einer freiverantwortlichen Entscheidung zum Suizid im Maßregelvollzug sind möglich bzw. welche spezifischen Fürsorgeverpflichtungen bei Anfragen nach Assistenz bei der sind zu berücksichtigen? Zudem bieten Grundrechte Schutz durch Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe, etwa das Recht von Patienten, nicht gewollte Behandlungen abzulehnen. Gleichzeitig hat der Staat Schutzpflichten gegenüber der Allgemeinheit, den Mitpatienten und den Mitarbeitenden sowie den Patienten selbst. Idealerweise schützt er durch präventive Angebote. Abwehrrechte und Schutzpflichten müssen stets in eine praktische Konkordanz gebracht werden. Das Symposium wird diese ethischen Spannungsfelder im Hinblick auf Erhalt des autonomen Handlungsspielraums der strafrechtlich untergebrachten Patientinnen und Patienten beleuchten.
Klinische und außerklinische Ethikberatung als Unterstützungsangebot in moralischen Konfliktsituationen hat in der psychiatrischen Versorgung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Konflikte zwischen der Autonomie der Patient:innen und der Fürsorgeverpflichtung der Behandelnden spielen dabei in der Praxis eine große Rolle. In ethischen Fallberatungen können diese Konflikte auf strukturierte Weise analysiert und behandelnde Teams dabei unterstützt werden, eine ethisch gut begründete Entscheidung im Einzelfall zu treffen, z.B. für oder gegen die Anwendung von Zwang. In diesem Symposium werden Modelle von und Erfahrungen mit klinischer Ethikberatung in der Schweiz, Deutschland und Österreich vorgestellt. Neben Daten aus diesen drei Ländern sollen anhand von Fällen Besonderheiten der Ethikberatung in der Psychiatrie aufgezeigt werden. Dies schließt nicht nur die klinische Ethikberatung in psychiatrischen Krankenhäusern ein, sondern umfasst auch Angebote der außerklinischen Ethikberatung. Mit diesem Symposium soll ein Beitrag zur länderübergreifenden Weiterentwicklung ethischer Beratungsangebote in der Psychiatrie geleistet werden.
Aggressionen, Gewalt und Zwang sind für Mitarbeitende wie auch Patient*innen mit schwerwiegenden Folgen verbunden und haben negative Auswirkungen. In Forschung und Praxis zu Sicherheit und Zwang standen lange Patientenvariablen im Fokus, und Autonomie wurde häufig als Gegenpol zu Wohlergehen gesehen. Neuere Studien zeigen aber auch, dass vor allem die Klinikstrukturen sowie das Personal relevanter Einflussfaktor sind. Im Symposium werden auf Basis aktueller Daten Aspekte der Personalvariablen sowie der Klinikstrukturen beleuchtet. J. Baumgartner stellt Daten einer deutschlandweiten Befragung und Interviews von Fachpersonen (AttCo-Studie („Attitudes towards Coercion“)) vor und analysiert aktuelle Trends in den Haltungen und Einflussfaktoren auf die Einstellungen zu Zwangsmaßnahmen. Dabei liegt ein Fokus auf Zusammenhängen zwischen erlebter Gewalt am Arbeitsplatz, subjektivem Sicherheitsgefühl und Einstellung zu Zwang. A. Oster beleuchtet anhand aktueller Ergebnisse einer qualitativen, rekonstruktiven Analyse von Interviewdaten mit Fachpersonen Entscheidungsprozesse und Interaktionsdynamiken im Kontext von Eskalationen und Zwangsmaßnahmen im akutpsychiatrischen Setting. Dabei wird auf implizite Grundannahmen in psychiatrischen Institutionen fokussiert, die Eskalationen fördern oder auslösen können. A. Nienaber wird die „Charta für eine Psychiatrie ohne Zwang“ (Lühti et al., 2025) vorstellen. Vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Literatur werden die Thesen diskutiert und Möglichkeiten beschrieben, wie insbesondere Pflegefachpersonen in ihrem Alltag Zwang reduzieren und vermeiden können. L. Mahler wird anhand aktueller Studienergebnisse die Möglichkeiten der Psychiatrie zur Vermeidung von Zwang diskutieren und einen Vorschlag zur Etablierung einer behandlungsorientierten Psychiatrie vorstellen. Dabei wird sie einen Fokus auf Modelle zur Zwangsvermeidung innerhalb der Psychiatrie sowie auf Abgrenzungsnotwendigkeiten der Psychiatrie legen.
Psychiatrische Zwangsmaßnahmen stehen im Mittelpunkt fachlicher, ethischer und gesellschaftlicher Diskussionen. Das Symposium widmet sich der Frage, wie über Zwang gesprochen werden kann – in klinischer Praxis, partizipativer und qualitativer Forschung sowie in der Lehre. Im Fokus stehen Ansätze, die Zwangserfahrungen transparent machen, ihre Bedeutung für Betroffene ernst nehmen und neue Formen der Auseinandersetzung eröffnen. Frau Mahler stellt einen Praxisleitfaden zur moderierten Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen vor, der die Reflexion beider Perspektiven und einen Perspektivwechsel ermöglicht. Nachbesprechungen können weiteren Zwangsmaßnahmen vorbeugen. Evidenz zeigt, dass die Intervention negative Folgen reduziert sowie therapeutische Beziehung und Autonomie der Betroffenen stärkt. Frau Zimmermann präsentiert als Erfahrungsexpertin ein von ihr initiiertes partizipatives Forschungsprojekt zu Isolationsräumen in der Psychiatrie. Ausgehend von eigenen und geteilten Betroffenenperspektiven untersucht das Projekt, wie Isolation das Autonomieempfinden beeinflusst. Der Beitrag eröffnet eine selten beleuchtete erfahrungsbasierte Perspektive auf Zwang und zeigt das Potenzial partizipativer Forschung. Anschließend erläutert Frau Binder die qualitative Methodik des Projekts und zeigt, wie Sprache in Interviews genutzt wird, um Autonomie und Autonomieverlust in Isolationsräumen sichtbar zu machen. Der methodische Zugang verdeutlicht, wie subjektive Bedeutungen wissenschaftlich erfasst werden können. Frau O’Sullivan präsentiert eine interprofessionelle Lehreinheit zu Zwangsmaßnahmen in der universitären Ausbildung, die theoretische Grundlagen, ethische Reflexion und erfahrungsorientierte Lernformen verbindet und Studierende zu einer kritischen, multiperspektivischen Auseinandersetzung anregt. Das Symposium rückt den Dialog über Zwang sowie autonomiefördernde Ansätze in Klinik, Forschung und Lehre in den Mittelpunkt.
Insbesondere durch die in letzter Zeit medial breit dargestellten Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen rückten auch die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) mit hoheitlichen Aufgaben in den Fokus der Diskussion in Politik und Fachöffentlichkeit. Während die Politik über eine Stärkung der ordnungsrechtlichen Aspekte auch durch Verschärfung der Gesetzgebung nachdenkt, lehnen mehrere Fachgesellschaften das ab und fordern eine Stärkung der Vor- und Nachsorge im ambulanten Bereich und hier insbesondere auch SpDi, die sich personell und fachlich gut aufgestellt vor allem um die Menschen kümmern, die ein eingeschränktes Hilfeannahmeverhalten zeigen und im regulären Versorgungssystem durch die Maschen fallen. Durch ihre nachgehende Arbeit und konsequenten aktiven Kontakt- und Beziehungsaufbau (Alleinstellungsmerkmal der SpDi) können psychische Störungen oft frühzeitig erkannt und eine Chronifizierung verhindert werden. Chronisch schwer kranke Menschen können aktiv begleitet werden, sodass eine krisenhafte Entwicklung frühzeitig erkannt und ihr entgegengewirkt werden kann. In Notfallsituationen mit akuter Eigen- oder Fremdgefährdung kann durch professionelle Krisenintervention versucht werden, Zwangsmaßnahmen zu vermeiden oder diese in möglichst wenig traumatisierender Weise umzusetzen. (In einer wissenschaftlichen Studie der SpDi Berlin konnte nachgewiesen werden, dass das Risiko der Unterbringung gemäß Berliner PsychKG deutlich gesenkt wird, je mehr Interventionen die SpDi im Vorfeld leisten konnten). Erforderlich ist eine gewissenhafte Güterabwägung und Reflexion des eigenen Handelns unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Rechte der Betroffenen, aber auch des sozialen Umfeldes. Hier sollen in einem Diskussionsforum (in einem Symposium) die Arbeit der SpDi in diesem Spannungsfeld (Petzold), die besonderen Herausforderungen in Notfallsituationen (Gagel) sowie die Sichtweisen, Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen (n.n.) und Angehörigen (n.n.) thematisiert werde.
Unfreiwillige Hospitalisierung und Zwangsmaßnahmen tragen nachweislich zu (Selbst-) Stigmatisierung, sozialer Exklusion und Vermeidung weiterer Inanspruchnahme psychiatrischer Behandlung bei. Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, Inklusion zu fördern, Autonomie zu ermöglichen und damit eine Grundlage für positive Behandlungsoutcomes zu schaffen, ist es daher essenziell, formellen und informellen Zwang in der Psychiatrie zu vermeiden. Im Symposium werden zentrale Einflussfaktoren, Dynamiken und Präventionsstrategien im Kontext psychiatrischer Zwangsmaßnahmen beleuchtet. S. Speerforck diskutiert, wie Stigmatisierung und soziale Distanz Prozesse der Psychiatrisierung begünstigen und das Risiko für Zwangsmaßnahmen erhöhen. A. Theodoridou gibt einen Überblick über Häufigkeiten, Auslöser und kurz- wie langfristige Outcomes von Zwang in der klinischen Praxis. A. Oster analysiert anhand aktueller Interviewdaten Machtstrukturen und Eskalationsdynamiken in akuten Behandlungssituationen und zeigt auf, wie implizite Grundannahmen psychiatrischer Fachpersonen zu Eskalationen beitragen können. Abschließend stellt L. Mahler komplexe evidenzbasierte Modelle vor, die durch konsequente Struktur- und Haltungsveränderungen die Betroffenenperspektive in den Mittelpunkt rücken, Partizipation und Autonomie fördern und damit maßgeblich zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen beitragen.
In Deutschland ist es in den letzten Jahren zu einem stetigen Anwachsen der Zahl der Betten bzw. Behandlungsplätze in der forensischen Psychiatrie gekommen. Dies stellt eine Herausforderung für das psychiatrische Versorgungssystem insgesamt dar und beansprucht erhebliche und weiter zunehmende Ressourcen. Tilman Steinert wird die Entwicklung aus der Sicht der forensischen Psychiatrie, der Allgemeinpsychiatrie, der Gemeindepsychiatrie und der Kommunen darstellen. Dabei zeigt sich, dass Patientenautonomie auch eine Ideologie werden kann, die mangelnde Fürsorge begünstigt und in Straffälligkeit münden kann. Hans-Joachim Traub widmet sich der Frage, welcher Anteil von Tötungsdelikten in der Gesellschaft durch Menschen mit psychotischen Erkrankungen verursacht wird. Diesbezüglich besteht ein relativ hohes, in Fachkreisen häufig bagatellisiertes Risiko. Gerd Schaller wird von der psychiatrischen Versorgung in Südtirol berichten, wo nur sehr wenige forensisch-psychiatrische Betten zur Verfügung stehen. Besonderes Interesse erfährt die Frage, wie sich dies auf die Allgemeinpsychiatrie und die Inzidenz von Straftaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen auswirkt. Matthias Koller zeigt anschließend rechtliche Lösungsansätze auf, die in der Kommission Ethik und Recht der DGPPN erarbeitet wurden. Diese sollten es ermöglichen, Behandlung in den Vordergrund zu stellen und auch in der forensischen Psychiatrie Ansätze zu dem Prinzip „ambulant vor stationär“ zu realisieren.
Das Symposium widmet sich den komplexen ethischen und klinischen Herausforderungen, die aus dem Spannungsverhältnis zwischen Patientenautonomie und Schutzpflichten in der forensischen Psychiatrie entstehen. Das Ziel ist eine vertiefte Betrachtung verantwortungsvoller Zwangsanwendung und zukunftsorientierter Versorgungskonzepte anhand von Daten aus dem Forensisch-Therapeutischen Zentrum Göllersdorf (Österreich). 1: Der Maßnahmenvollzug in Österreich: Einleitend werden die gesetzlichen Grundlagen des österreichischen Maßnahmenvollzuges, das therapeutische Feld der österreichischen forensischen Psychiatrie sowie die Struktur des Forensisch-Therapeutischen Zentrums Göllersdorf erläutert. 2: Shared Decision Making im Kontext struktureller Machtasymmetrien Dieser Beitrag befasst sich mit der Umsetzung und der Limitierung von Konzepten, die eine autonomieorientierte Therapieplanung im forensischen Kontext ermöglichen sollen. 3: Zwangsbehandlung bei akuter Gefährdung Ethische Entscheidungsgrenzen in der forensischen Psychiatrie und die Grenzen legitimer Intervention werden thematisiert. 4: Zwang als Autonomiegewinn oder Freiheitsverlust? Es wird untersucht, inwiefern sich Zwangsbehandlungen bzw. ausbleibende Interventionen auf den therapeutischen Fortschritt, Aufenthalte auf der Akutabteilung sowie Freiheitsbeschränkungen gemäß dem Strafvollzugsgesetz im FTZ Göllersdorf auswirken.
Die S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“ beschreibt eine Vielzahl von Konzepten und Interventionen für den Umgang mit Aggression und Zwang. Dieses Symposium beleuchtet verschiedene Aspekte, die zu einer verbesserten interprofessionellen Praxis auf psychiatrischen Stationen beitragen können. Zunächst werden im Vortrag 1 grundlegende Fragen im Umgang mit Vulnerabilität diskutiert. Denn vulnerable Situationen erfordern, dass helfende Personen gleichzeitig Sorgehandeln/Schutz und Autonomieförderung in Einklang bringen. Diese ethische Prämisse bildet den Bezugsrahmen für die folgenden praxisbezogenen Beiträge. Vortrag 2 stellt die „Praxisempfehlung Intensivbetreuung“ der Deutschen Fachgesellschaft für Psychiatrische Pflege (DFPP) einschließlich ihres Entwicklungsprozesses vor. Es werden konkrete Hinweise für die Ausgestaltung intensiver Betreuungssettings und den Umgang mit Zwangsmaßnahmen formuliert. Vortrag 3 widmet sich einem interprofessionellen Strukturwandel in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie: Die Öffnung vormals geschlossener Stationen wird hier als Ausdruck einer neuen Haltung verstanden. Basierend auf einem pflegegeleiteten Veränderungsprozess an zwei Klinikstandorten zeigt das Projekt, wie interprofessionell getragene Strukturveränderungen zu einem Rückgang von Zwangsmaßnahmen und einer Stärkung therapeutischer Beziehungen führen können. Im Vortrag 4 wird anhand einer quantitativen Datenanalyse untersucht, welche Erfolgsfaktoren die Implementierung der S3-Leitlinie im Rahmen der PreVCo-Studie unterstützt haben. Im Fokus steht das „12-Punkte-Programm zur Verhinderung von Zwang“.
In Österreich sind Aufnahmen gegen den Willen der Betroffenen an psychiatrischen Krankenhausabteilungen durch das Unterbringungsgesetz (UbG) geregelt. Das UbG hat Anfang der 1990-er Jahre frühere gesetzliche Regelungen abgelöst, wobei der Erhalt der Freiheitsrechte und der Autonomie der Kranken wesentliche Ziele waren. Daher wurden umfassende Kontrollmechanismen durch Gerichte und sogenannte Patientenanwält:innen (rechtliche Vertretung der Patient:innen) eingeführt. Diese Entwicklungen wurden von psychiatrischen Fachleuten und in der Öffentlichkeit begrüßt. Die erwähnten Kontrollmechanismen führten aber klarerweise zu Einschränkungen in der Behandlung schwer psychisch Erkrankter: Psychiater:innen kritisierten, dass manche Kranken immer wieder nicht ausreichend behandelt wurden und das fallweise auch zu einer Gefährdung der Kranken und ihres sozialen Umfeldes geführt habe. Im Mai 2016 kam es in Wien am Brunnenmarkt zu einem Tötungsdelikt durch einen wohnungslosen psychisch kranken Migranten, der sein weibliches Opfer mit einer schweren Eisenstange erschlagen hat. Dieser Fall erregt massives öffentliches Aufsehen, wobei von den Medien auch der Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwer psychisch Kranke thematisiert wird. Vom damaligen Justizminister wird eine Untersuchungskommission unter Einbeziehung von Vertreter:innen der Psychiatrie und zahlreicher anderer Berufsgruppen eingesetzt. Deren Bericht weist auf Mängel hin und schlägt unter anderem eine Änderung des UbG vor, „um eine effiziente und rasche Reaktion auf auftretende psychische Erkrankungen, verbunden mit Selbst- oder/und Fremdgefährlichkeit zu ermöglichen.“ In der Folge wurden zahlreiche Aspekte des UbG geändert, die teilweise kontrovers diskutiert werden. In diesem Symposium werden das Tötungsdelikt, die Reaktion der Politik sowie die Gesetzesänderung beschrieben. Daten zur Häufigkeit von psychiatrischen Krankenhausaufnahmen gegen der Willen der Kranken werden dargestellt und diskutiert.
Vier wichtige Schweizer Fachorganisationen haben Positionspapiere zur Reduktion von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie verfasst, die unterschiedliche Perspektiven und Empfehlungen beinhalten. Diese werden im Symposium kurz vorgestellt und die Konsenspunkte sowie Differenzen und damit verbundene Kontroversen herausgearbeitet. Die SGPP-Empfehlungen (2025) der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie fokussieren auf Prävention, die Bedeutung gesellschaftlicher Aspekte, strukturelle Gegebenheiten und Haltungen sowie die rechtlichen Grundlagen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch aus medizinisch-psychiatrischer Sicht. Das Pro Mente Sana Positionspapier (2014) fokussiert auf Patientenrechte und Rechtsschutz. Die Stiftung forderte konkret eine 50%-Reduktion der fürsorgerischen Unterbringungen innert fünf Jahren und betont die Stärkung der Selbstbestimmung durch Patientenverfügungen und Vertrauenspersonen. Die VPPS-Charta (2025) der Vereinigung Pflegekader Psychiatrie Schweiz verpflichtet Pflegefachpersonen zu konsequentem Handeln für eine "Psychiatrie ohne Zwang". Sie fordert die Abschaffung von Sicherheitsdiensten und vertritt die Haltung, dass jede Zwangsmaßnahme potentiell vermeidbar ist. Sie enthält zahlreiche konkrete praxisnahe Beispiele zu ihren zwölf Thesen. Das Positionspapier (2021) der SOPSY - Schweizerische Gesellschaft für Sozialpsychiatrie propagiert "No Force First" und betont therapeutische Beziehungsarbeit statt Kontrolle. Es fordert die Abschaffung von Fixierungen in der Schweiz und konkrete gesetzliche Anpassungen, etwa den Einbezug von Peers in FU Verfahren.
Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist ein etabliertes Verfahren zur Behandlung besonders schwerwiegender oder anderweitig therapieresistenter psychiatrischer Erkrankungen. Schwere depressive Episoden sowie psychotische und katatone Zustandsbilder können mit fehlender Einwilligungsfähigkeit einhergehen. Im Fall einer relevanten Eigen- oder Fremdgefährdung muss eine Behandlung auch gegen den natürlichen Willen der Betroffenen erwogen werden. Dieses Symposium widmet sich der EKT als Maßnahme gegen den natürlichen Willen. Als Grundlage werden teilweise noch immer vorhandene Vorurteile und verzerrte mediale Darstellungen zur EKT aufgegriffen und der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz gegenübergestellt. Publizierte Daten zur Wirksamkeit und Verträglichkeit der EKT als Maßnahme gegen den natürlichen Willen werden ebenso dargestellt wie konkrete Fälle aus der Praxis inklusive der Patientenperspektive. Diese Aspekte sowie die Entscheidungsfindung im individuellen Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen werden schließlich aus medizinethischer Perspektive diskutiert.
Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie eine medizinische Maßnahme in Anspruch nehmen möchten. Im Verlauf einer psychischen Erkrankung kann es jedoch dazu kommen, dass Betroffene vorübergehend ihre Fähigkeit verlieren, komplexe Entscheidungen zu treffen. In diesen Situationen spricht man von Einwilligungsunfähigkeit. Dieses Symposium bietet praxisorientierte Handreichungen dafür, wie die Einwilligungsfähigkeit von Menschen mit einer psychischen Erkrankung in der klinischen Versorgung beurteilt und wie sie mithilfe geeigneter Entscheidungsassistenz gegebenenfalls wiederhergestellt werden kann. Der erste Vortrag stellt die im neulich erschienenen Manual „Entscheidungsassistenz und Einwilligungsfähigkeit bei Demenz“ enthaltenen Leitlinien zur Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit vor. Das Manual enthält erstmals in vollständiger deutscher Übersetzung die international anerkannten Instrumente MacCAT-T und MacCAT-CR. Der zweite Vortrag erläutert die ethischen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidungsassistenz und zeigt auf, wie Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Demenz in der Praxis evidenzbasiert bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden können. Der dritte Vortrag erweitert den Fokus des Symposiums um eine Perspektive aus der Schweiz. Er geht auf die klinischen und praktischen Herausforderungen bei der Beurteilung der Einwilligungsfähigkeit (in der Schweiz als „Urteilsfähigkeit“ bezeichnet) von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ein.
Stigmatisierung und soziales Distanzierungsbedürfnis ist über den Lauf der Zeit kontinuierlich in der Psychiatrie anzutreffen. Reformbewegungen und leitlinienorientierte Behandlungen können regional zu kurzfristiger Beeinflussung der psychiatrisch verfügten Zwangsrate führen. Eine nachhaltige und systematische Reduktion von Zwang in der Psychiatrie bleibt allerdings aus. Professions-/disziplinspezifische, institutionelle sowie klinikexterne Interessen stehen in einem multidimensionalen Spannungsfeld, im Kontext der zunehmenden Ökonomisierung der Medizin. Gesellschaftliche Entwicklungen und Exklusion-antreibende Prozesse scheinen zudem ebenfalls einen negativen Einfluss auf Präventionsbemühungen der Psychiatrie zu haben. Im Symposium werden neue Versorgungsmodelle vorgestellt, die den benötigten Rahmen definieren, um leitlinienorientiertes, zwangspräventives Diagnostizieren und Behandeln von Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung innerhalb der gültigen Klassifikationssysteme zu ermöglichen. M. Jäger berichtet über moderne Modelle zur Versorgungsorganisation, die bedarfsgerechte und Ressourcen-effiziente Behandlungsangebote erlauben und Teilhabe fördern. A. Kaiser-Trujillo nähert sich dem Thema aus einer erkenntnistheoretischen Perspektive und analysiert das wissenschaftliche Publikationsverhalten zu Zwang in der Psychiatrie. D. Richter stellt sich die Frage, was eine menschenrechtsbasierte Psychiatrie für den aktuellen psychiatrischen Versorgungsalltag bedeuten würde und wo Chancen aber auch Grenzen verortet werden. L. Mahler stellt schließlich aktuelle Ergebnisse einer Rettungsstellen-Studie vor und geht dabei der Frage nach, wie wir zu einer Pflichtversorgung gelangen können, die sich ausschließlich an einen psychiatrischen Behandlungsauftrag orientiert. Zudem beleuchtet der Beitrag, welche ergänzenden pflichtversorgende Strukturen - außerhalb der institutionellen Psychiatrie - dafür erforderlich wären.
Ein BDK-Symposium: Im Rahmen der regionalen Pflichtversorgung gehört die Zusammenarbeit zwischen den Psychiatrischen Kliniken und der Polizei zum Alltag. Dabei ist die Psychiatrie mit dem Doppelmandat der Behandlung einerseits und der sozialen Kontrolle im Rahmen des ordnungspolitischen Auftrags andererseits in besonderer Weise gefordert. Für die Polizeikräfte stellen die Einsätze bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen mit akuter Gefährdung häufig eine Herausforderung und auch eine psychische Belastung dar. Nicht selten kommt es dabei zu tätlichen Auseinandersetzungen, die zum Teil mit erheblichen Gefahren für alle Beteiligten bis hin zu tödlichen Verletzungen der Betroffenen einhergehen. Diese komplexe Interaktion wird aus unterschiedlichen Perspektiven auf der Grundlage einer gemeinsamen Verantwortung der Psychiatrie und Polizei im regionalen Versorgungskontext beleuchtet. Innovative Kooperationsprojekte mit Schulungsmaßnahmen, Festlegung standardisierter Handlungsanweisungen sowie Informationsformate sind wichtige Instrumente der Zusammenarbeit. Spezifische Fortbildungskonzepte verbessern die Handlungsfähigkeit der Polizei und fördern die Resilienz der Beamten im Umgang mit belastenden Situationen. Interventionsstrategien der Polizei verfolgen das Ziel, Eskalationsspiralen im Einsatz bei Menschen mit schweren psychischen Ausnahmesituationen entgegenzuwirken. Ziele des Symposiums sind es, sowohl Instrumente der Zusammenarbeit zwischen Psychiatrie und Polizei, als auch innovative Kooperationsmodelle und Interventionsstrategien aufzuzeigen. Weiterhin werden konkrete Praxiserfahrungen zur Diskussion gestellt.
Seit geraumer Zeit bemühen wir uns in unserem klinischen Einflussbereich in Wien um die Prävention und Reduktion von Zwang. Dabei hilft uns wesentlich die Implementierung von Empfehlungen entsprechend der einschlägigen S3 Leitlinie. Bei gemischtem Erfolg bezüglich Implementierungstiefe sehen wir einen Haltungswandel und eine vermeintliche Verbesserung bei Kennzahlen des Benchmarkings. Dies wollen wir im ersten Beitrag darstellen. Allerdings sehen wir uns auch vor große Herausforderungen gestellt, was die inhaltliche Ausgestaltung unseres Versorgungsauftrages und die uns auferlegte Verantwortung angeht. Dies soll im 2. Beitrag anhand Fallbeispielen dargestellt und Mithilfe der Evidenz aus der Literatur beleuchtet werden. Was passiert, wenn wir keinen Zwang anwenden? Was ist der evidente Nutzen und der evidente Schaden von Zwang? Verschwindet der Zwang oder geht er an einen anderen Ort? Möglicherweise geht er in die Forensik, wie die zunehmenden Unterbringungszahlen zu suggerieren scheinen. In unserem 3. Beitrag wollen wir den Bogen zur Forensik spannen und die Entwicklung der Einweisungszahlen der letzten Jahre in den österreichischen Maßnahmenvollzug sowie die strafrechtlichen Änderungen mit Einführen des vorläufigen Absehens vom Vollzug und der strafrechtlichen Krisenintervention darstellen. Aktuelle Zahlen aus der ambulanten Versorgung der Forensischen Nachbetreuungsambulanz Wien sollen zur Diskussion beitragen.
In der deutschsprachigen Psychiatrie ebenso wie im internationalen Diskurs gibt es Leitlinien und Empfehlungen zur Reduktion freiheitsbeschränkender Maßnahmen (FbM) und zur Vermeidung von Behandlungen ohne Zustimmung (BoZ). Trotz klarer ethischer und fachlicher Zielsetzungen stellt sich in der klinischen Praxis weiterhin die zentrale Frage: Wie kann die Reduktion von Zwangsmaßnahmen in bestehenden Versorgungsstrukturen rasch, wirksam und nachhaltig umgesetzt werden? Das Symposium beleuchtet diese Fragestellung praxisnah anhand konkreter Umsetzungserfahrungen aus drei Versorgungskliniken und zeigt, welche strukturellen, kulturellen und interprofessionellen Faktoren entscheidend sind. Im ersten Referat wird kritisch analysiert, welche Risiken mit bisherigen Praxisformen verbunden sind. Anhand ausgewählter Fallbeispiele werden Gefährdungspotenziale im Kontext akutpsychiatrischer Behandlungen dargestellt, einschließlich schwerwiegender Verläufe und Todesfälle. Im zweiten Referat werden zentrale Erfolgsfaktoren für die Reduktion von FbM und BoZ vorgestellt. Anhand zweier konkret umgesetzter Beispiele wird erläutert, durch welche organisatorischen, strukturellen und kulturellen Interventionen Zwangsmaßnahmen signifikant reduziert werden konnten. Im Fokus stehen unter anderem Führungsverantwortung, Teamentwicklung, klare Prozessstandards, Schulungskonzepte sowie kontinuierliches Monitoring. Das dritte Referat erweitert die Perspektive um die interdisziplinäre Dimension. Es zeigt auf, wie ärztliche, pflegerische und therapeutische Berufsgruppen gemeinsam Strategien zur Reduktion von FbM und BoZ entwickeln und im klinischen Alltag verankern können. Das vierte Referat thematisiert die Perspektive der einweisenden Notfallpsychiaterin. Ziel des Symposiums ist es, realistische und übertragbare Strategien zur nachhaltigen Reduktion von Zwangsmaßnahmen im klinischen Alltag aufzuzeigen und den fachlichen Diskurs im deutschsprachigen Raum weiterzuführen.