Nachfolgende Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten für Verträge über den Kauf von Kongress- und Veranstaltungstickets (Eintrittskarten), die zwischen dem Käufer von Kongress- und/oder Veranstaltungstickets (Kongressteilnehmende) und dem Veranstalter geschlossen werden und zur Teilnahme am Kongress Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen 2026 berechtigen.
Gegenbestätigungen der Kongressteilnehmenden unter Hinweis auf deren eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der DGPPN schriftlich bestätigt worden sind.
Die Anmeldung zum Kongress Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen 2026 erfolgt ausschließlich online über die Website www.patientenautonomie-kongress.de. Bei der Anmeldung online erklärt sich die teilnehmende Person mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Anmeldung auch in schriftlicher/mündlicher Form (Fax, E-Mail, Brief, Telefon) möglich, auch hier sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bindend. Weitere veranstaltungsspezifische Informationen sind der Kongresswebsite zu entnehmen.
Alle Programmteile finden vor Ort statt.
Die Kongressgebühr schließt folgende Leistungen ein:
Kurzfristige notwendige Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Vortragende auszutauschen, einzelne Veranstaltungen räumlich oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Änderungen im Programm vorzunehmen.
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine – auch nicht anteilige – Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.
Die Datenschutzerklärung ist unter dem Link innerhalb der Fußzeile der Kongresswebsite einzusehen. Bei der Registrierung erklärt sich die teilnehmende Person, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
Mit der Absendung der Registrierung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot ab. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Annahme dieses Angebots durch Übersendung der Kongressrechnung.
Die Voraussetzungen für die günstigeren Teilnehmergebühren müssen bei Kongressanmeldung vorliegen und sind nachzuweisen. Sollte sich herausstellen, dass die Berechtigungen zur Inanspruchnahme der ermäßigten Gebühr nach der Anmeldung wegfallen oder sich ändern, so sind beide Parteien berechtigt, eine Anpassung geltend zu machen. Vorliegend ist der Veranstalter unmittelbarer Vertragspartner der teilnehmenden Person.
Pressevertreter
Die Registrierung für die Presse ist, unter der Voraussetzung einer journalistischen Tätigkeit im Themenfeld des Kongresses Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen 2026, kostenfrei. Es sind die Akkreditierungsrichtlinien der DGPPN zu beachten.
(1) Aktive Teilnahme (Vorsitzende, Vortragende)
Am wissenschaftlichen Programm aktiv beteiligte Kongressteilnehmende (Vorsitzende/ Referierende/Diskutierende) sind grundsätzlich nicht von der Kongressgebühr befreit. Für sie gelten dieselben Teilnahmebedingungen wie für Kongressteilnehmende ohne aktive Beteiligung am wissenschaftlichen Programm. Sie müssen sich kostenpflichtig für den Kongress registrieren. Alle Veranstaltungen finden vor Ort ohne die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung statt.
Die Teilnahmegebühren sind an die entsprechende berufliche Kategorie gebunden (s. Teilnahmegebühren). Eine Einreichung kann nur erfolgen, wenn zuvor eine kostenpflichtige Kongressanmeldung vorgenommen wurde.
Der Kongress Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen 2026 wird als Live-Veranstaltung in Berlin durchgeführt. Alle Programmteile finden vor Ort statt.
(2) Allgemeine Bedingungen für die Beitragseinreichung
Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung eines wissenschaftlichen Beitrags fällig. Die DGPPN als Veranstalter behält sich vor, Beiträge von Vortragenden, die keine Teilnahmegebühr bezahlt haben, nicht in das Kongressprogramm aufzunehmen.
Wird eine Einreichung (Symposium, Diskussionsforum) vom wissenschaftlichen Komitee nicht in das Programm mit aufgenommen, ist eine kostenfreie Stornierung der Kongressteilnahme bis zum 31. März 2026 möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet. Die Stornierung muss als Mitteilung in Textform an die DGPPN erfolgen: info@patientenautonomie-kongress.de
Wird der Beitrag von Vortragenden nach Annahme durch das wissenschaftliche Komitee zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten. Eine Stornierung der Kongressteilnahme ist nach den unter Ziff. VII aufgeführten Bedingungen möglich.
Symposien/Diskussionsforen
Symposien können von einer bzw. einem Vorsitzenden und Co-Vorsitzenden mit Angabe von mindestens drei, maximal vier Referierenden angemeldet werden.
Diskussionsforen können von einer oder einem Vorsitzenden und Co-Vorsitzenden mit Angabe von mindestens drei, maximal fünf Diskutierenden angemeldet werden.
Voraussichtlich im Februar 2026 werden die einreichenden Personen von Symposien/Diskussionsforen sowie alle daran Beteiligten von der DGPPN informiert, ob ihre Einreichung in das wissenschaftliche Programm des Kongresses aufgenommen wird. Der Veranstalter behält sich die Information zu einem späteren Zeitpunkt vor. Die beteiligten Referierenden/Diskutierenden werden gebeten, sich umgehend kostenpflichtig für den Kongress zu registrieren.
Angabe zu Industriebeziehungen/Interessenkonflikte
Vortragende und Erstautorinnen und Erstautoren sämtlicher Beiträge sind verpflichtet, eine Erklärung über ihre Beziehungen zu Industrieunternehmen (Interessenkonflikte) abzugeben. Das gilt auch für zum Kongress eingeladene Vortragende. Vortragende werden gebeten, die Zuhörenden zu Beginn des Vortrags über ihre Beziehungen zur Industrie zu informieren.
Gebühren
Detaillierte Informationen zu den Kongressgebühren sind auf der Kongresswebsite abrufbar.
Es gibt vergünstigte Gebühren für folgende Teilnehmertypen:
- Mitglieder der DGPPN, ÖGPP und SGPP
- weitere Kategorien laut Gebührenordnung auf der Kongresswebsite.
Der Abgleich der DGPPN-Mitglieder erfolgt innerhalb des Registrierungsprozesses. Mitglieder der ÖGPP und SGPP werden im Rahmen der Registrierung um einen Nachweis ihrer Mitgliedschaft bei der jeweiligen Fachgesellschaft gebeten, um die vergünstigte Gebühr buchen zu können. Ebenso verhält es sich mit den weiteren Kategorien. Sollte nach Prüfung der Nachweise keine Berechtigung für die Vergünstigung vorliegen, wird der teilnehmenden Person die reguläre Kongressgebühr zugebucht.
Zahlungsarten
Als Zahlungsmittel steht die Banküberweisung zur Verfügung.
Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive anfallender Gebühren ist bei den o. g. Zahlungsarten sofort zur Zahlung fällig.
Bei der Zahlungsart Banküberweisung ist der Gesamtpreis bis zu dem in der Rechnung mitgeteilten Datum vollständig auf das in der Rechnung benannte Konto unter Angabe des Verwendungszwecks zu überweisen. Das Zahlungsziel beträgt grundsätzlich 14 Tage. Der oder die Kongressteilnehmende hat sicherzustellen, dass der Endbetrag der Bestellung ohne Abzug verbucht werden kann, d. h. anfallende Bank- und/oder Überweisungsgebühren sind von der teilnehmenden Person komplett selbst zu tragen. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.
Für den Fall, dass die teilnehmende Person ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist und sich vom Vertrag lösen möchte, gelten ausschließlich die Regelungen zur Stornierung in Abschnitt VII.
Für den Fall, dass die teilnehmende Person ein Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Nach § 312g Absatz (2) S. 1 BGB besteht kein Widerrufsrecht bzw. erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig bei nachfolgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, § 312g Abs. (2) S. 1 Nr. 9 BGB. Beispiel: Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin.
Im Übrigen wird auf Folgendes hingewiesen:
Widerrufsrecht
Es besteht das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die DGPPN mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an folgende E-Mail-Adresse abzusenden: info@patientenautonomie-kongress.de
Folgen des Widerrufs
Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat die DGPPN alle Zahlungen, die sie von der teilnehmenden Person erhalten hat, unverzüglich zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet die DGPPN dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden der teilnehmenden Person wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Unabhängig von den unter IV bestehenden Regelungen besteht ein vertragliches Recht zur Stornierung einer Anmeldung. Stornierungen haben dabei in Textform zu erfolgen und sind an die DGPPN unter
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
Reinhardtstraße 29 | 10117 Berlin
Telefon: 030-240 477 230
Fax: 030-240 477 229
E-Mail: info@patientenautonomie-kongress.de
zu richten.
Bei Eingang einer Stornierung bis zum 15. März 2026 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% erstattet. Bei einer Stornierung der Buchungen nach dem 15. März 2026 kann keine Rückzahlung erfolgen und die komplette Gebühr ist auch dann fällig, wenn die Rechnung bislang nicht beglichen wurde. Es besteht die Möglichkeit, eine teilnehmende Person als Ersatz zu benennen, welche die gebuchte Registrierungsgebühr übernimmt. Die volle Teilnahmegebühr ist auch dann zu zahlen, wenn eine teilnehmende Person nicht am Kongress teilnimmt. Der Vertrag ist bindend.
Einreichende Personen können bei Ablehnung ihrer Einreichung eine kostenfreie Stornierung bis zum 15. April 2026 vornehmen. In diesem Fall wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Das Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern (Abschnitt A, Ziff. VI) bleibt hiervon unberührt.
Sollte der Kongress nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter vor, den Kongress kurzfristig ausschließlich digital durchzuführen.
Wenn die Durchführung des Kongresses infolge höherer Gewalt unmöglich ist, kann die DGPPN den Kongress auch vollständig absagen. Zu höherer Gewalt zählen behördliche Anordnungen, Streiks, innere Unruhen, Krieg oder Kriegsgefahr, drohende oder bereits erfolgte terroristische Anschläge, Pandemien und Epidemien, Naturkatastrophen, erhebliche Störung oder andere Notfälle, die die Durchführung des Kongresses unmöglich oder sinnlos machen. Voraussetzung für die Absage ist, dass die höhere Gewalt innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Kongresses eintritt oder zu erwarten ist, dass das Ergebnis noch zum Zeitpunkt der Durchführung des Kongresses nachwirken wird. Weitergehende Kosten oder Schadensersatz, insbesondere für bereits geleistete (An)-Zahlungen an Dritte (z. B. Hotelbuchungen) werden nicht übernommen.
Die DGPPN haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die DGPPN auch im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der DGPPN auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch für Pflichtverletzungen von Organen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die DGPPN ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kongressteilnehmers zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Berlin.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Hausordnung
Alle Kongressteilnehmenden sind zur Einhaltung der Hausordnung des Estrel Congress Center Berlin verpflichtet. Den Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals des Veranstalters ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Schuldhafte Verstöße gegen dieses Gebot führen zum sofortigen Platzverweis und Hausverbot ohne Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.
Hygienekonzept
Sollten zum Zeitpunkt des Kongresses Hygienevorschriften gelten, wird der Veranstalter prüfen, ob die Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung der Auflagen möglich ist. Alle Kongressteilnehmenden sind verpflichtet, sich an die in diesem Falle vor Ort geltenden Vorschriften zu halten.
Bild- und Tonaufnahmen
Es ist dem Veranstalter, den Rundfunk- und Fernsehsendern sowie Online- und Printmedien gestattet, Bild- und Tonaufnahmen vom allgemeinen Kongressgeschehen vorzunehmen und für Berichterstattungen zu nutzen. Kongressteilnehmende oder anderweitig beteiligte Personen willigen in die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, ein. Widerspruch gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die die eigene Person betreffen, ist der Person mitzuteilen, die vor Ort die Bild- oder Tonaufnahmen macht. Die Anfertigung eigener Bild- und Tonaufnahmen sowie Mitschnitte ist den Teilnehmenden nicht gestattet.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck am nächsten kommen.
Gemäß der Richtlinie 2013/11/EU möchte die DGPPN darauf hinweisen, dass die EU-Kommission eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet hat, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben den Stand vom Oktober 2025 und gelten für alle Besucherinnen und Besucher sowie Teilnehmenden des Kongresses Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen 2026.