Presse | Kommunikation

DGPPN-Pressestelle

Theresa Decker | Katja John
Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin

T 030 2404 772-11
E pressestelle@dgppn.de

Die moderne Psychiatrie hat den Anspruch, das Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung und deren Recht auf optimale Behandlung und Wohlergehen bestmöglich zu vereinen. Was aber, wenn diese Rechte miteinander in Konflikt geraten? Das war das zentrale Thema des dreitägigen Kongresses Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen, den drei psychiatrische Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vom 4. bis zum 6. Juni 2026 gemeinsam in Berlin durchgeführt haben.

Hier haben wir für Sie Pressetexte (inkl. Statements der Veranstaltenden), weiterführende Literatur sowie Bildmaterial zum Kongress zusammengestellt. 

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie weitere Fragen haben.

Pressetexte

Bildmaterial 

Professionelles Bildmaterial vom Kongress stellen wir Ihnen zeitnah und kostenfrei via picdrop bereit:

Weitere Materialien, Downloads

Weiterführende Literatur 

Autonomie v. Fürsorge? 

Vermeidung von Zwang 

Gewaltprävention

Assistierter Suizid

Presseveranstaltungen

Online-Pressekonferenz zum Kongress am 02.06.2026, 11:30–12:30 Uhr: 

Stärkung der Patientenautonomie, Verhinderung von Zwang, Gewaltprävention –  Behandlung im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen

  • Prof. Dr. Martin Aigner
    Mitglied des Vorstands der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP)
  • Prof. Dr. Thomas Pollmächer
    Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
  • Dr. Fulvia Rota
    Präsidentin, Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP)

    Bitte wenden Sie sich für die Teilnahme an pressestelle@dgppn.de. Es gelten die Akkreditierungsrichtlinien der DGPPN.
Empfehlung: Kongressveranstaltungen zu Schwerpunktthemen

Autonomie v. Fürsorge? 

  • Do 12:00 Uhr, Festvortrag Peter M. Huber im Rahmen der Kongresseröffnung: Autonomie von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen aus verfassungsrechtlicher Sicht (Estrel Saal A+B)
  • Do 16:45 Uhr, 3-Länder-Symposium: Unfreiwillig in der Psychiatrie: Rechtlicher Rahmen im D-A-CH-Ländervergleich (Raum Paris)
  • Do 16:45 Uhr, Lecture Tilman Steinert: Grenzen der Selbstbestimmung im Kontext psychischer Erkrankungen (Estrel Saal A+B)
  • Fr 14:45 Uhr, Lecture Elke Prestin: Das Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen aus Betroffenensicht (Estrel Saal A+B)

Vermeidung von Zwang 

  • Do 14:45 Uhr, Lecture Sophie Hirsch: Leitlinien zur Zwangsvermeidung und ihre Implementierung (Estrel Saal A+B)
  • Do 16:45 Uhr, 3-Länder-Symposium: Unfreiwillig in der Psychiatrie: Rechtlicher Rahmen im D-A-CH-Ländervergleich (Raum Paris)
  • Do 16:45 Uhr, Symposium: Vermeidung von Zwangsmaßnahmen – Eine Klärung der Bedingungen (Estrel Saal C1)
  • Fr 09:00 Uhr, Symposium: Perspektiven auf Zwang – Neue Befunde und Ansätze zur Verhinderung von Zwangsmaßnahmen (Raum Paris)
  • Fr 10:45 Uhr, Symposium: Ethikberatung in der Psychiatrie – Modelle und Erfahrungen aus drei Ländern (Estrel Saal C1)
  • Fr 13:00 Uhr, Symposium: Zwang im Dialog. Reflexion, partizipative Forschung und interprofessionelle Lehre zur Stärkung der Patient*innenautonomie (Estrel Saal C1)
  • Fr 16:45 Uhr, Diskussionsforum: Was ist eigentlich Zwang? (Raum Paris)

Gewaltprävention

  • Fr 09:00 Uhr, Symposium: Sozialpsychiatrische Dienste im Spannungsfeld zwischen der Unterstützung zu Autonomie, fürsorglicher Belagerung und wohltätigem Zwang (Estrel Saal C1)
  • Fr 14:45 Uhr, Diskussionsforum: Reichen unsere juristischen Möglichkeiten (PsychKHG, FamFG, MRVG usw.) aus, um Patienten mit Fremdgefährdung suffizient zu behandeln? (Raum Paris)
  • Sa 09:00 Uhr, Symposium: Psychiatrie trifft Polizei – Eine Beziehung erfindet sich neu (Estrel Saal A+B)
  • Sa 10:45 Uhr, Diskussionsforum: Gewalt durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung (Estrel Saal A+B)

Assistierter Suizid

  • Fr 13:00 Uhr, 3-Länder-Symposium: Der assistierte Suizid in Deutschland, Österreich und Schweiz aus psychiatrischer Perspektive (Estrel Saal C2)
  • Sa 12:15 Uhr, Vortrag: Assistierter Suizid im Maßregelvollzug – Respekt der Selbstbestimmung oder Aufgabe der Fürsorge? Im Rahmen des Symposiums: Autonomie und Fürsorge im Zwangskontext. Eine Achillesferse des Maßregelvollzugs? (Estrel Saal C1)
Ihre Akkreditierung zum Kongress

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Kongress. Wenn Sie als akkreditierte Journalistin oder Journalist von dem Kongress berichten wollen, ist der folgende Ablauf zu beachten:

Bitte senden Sie für Ihre Akkreditierung eine E-Mail an pressestelle@dgppn.de. Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Ihre E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, Adresse (Straße, PLZ, Stadt, Land)
  • Medium, für das Sie berichten

Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail zudem bitte einen Beleg im Sinne unserer Akkreditierungsrichtlinien bei:

  • einen Namensartikel mit Bezug zu einem Thema aus der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychologie oder Nervenheilkunde
  • oder aber einen Link zum Impressum des Mediums mit Bezug zum Fachgebiet der psychischen Gesundheit, das Sie als Mitglied der Redaktion, ständige redaktionelle Mitarbeiterin oder als Autor nennt.

Anschließend wird Ihr Antrag auf Akkreditierung geprüft; er wird erst mit einer Bestätigung durch die Pressestelle der DGPPN gültig. Sie müssen sich nicht gesondert registrieren, wir übernehmen das für Sie. 

Ihr Ticket erhalten Sie vor Ort auf dem Kongress Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen am Registrierungscounter.

Akkreditierungsrichtlinien

Eine Akkreditierung zum Kongress Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen erhalten ausschließlich Journalistinnen und Journalisten, die

  • den Kongress zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychologie und Nervenheilkunde nachweisen können
  • im Auftrag von Medien arbeiten, die in dem Fachgebiet etabliert sind
  • für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine über den Kongress berichten

Keine Akkreditierung erhalten:

  • Personen, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen des Kongresses nachweisen können
  • Mitarbeitende aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen, Kliniken und Unternehmen
  • Begleitpersonen

Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?

Als Nachweis werden anerkannt:

  • Namensartikel mit Bezug zu einem Thema aus der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychologie und Nervenheilkunde
  • Impressum eines Mediums mit Bezug zum Fachgebiet der psychischen Gesundheit, das Sie als Mitglied der Redaktion, ständige redaktionelle Mitarbeiterin oder als Autor nennt
  • der Auftrag einer Redaktion mit Bezug zum aktuellen Kongress

Ein Presseausweis ist als Nachweis für eine Akkreditierung zu diesem Kongress nicht ausreichend und nicht nötig. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständigen Anträgen oder fehlenden Belegen behält sich die DGPPN vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen.

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