DGPPN-Pressestelle
Theresa Decker | Katja John
Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin
T 030 2404 772-11
E pressestelle@dgppn.de
Die moderne Psychiatrie hat den Anspruch, das Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung und deren Recht auf optimale Behandlung und Wohlergehen bestmöglich zu vereinen. Was aber, wenn diese Rechte miteinander in Konflikt geraten? Das war das zentrale Thema des dreitägigen Kongresses Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen, den drei psychiatrische Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vom 4. bis zum 6. Juni 2026 gemeinsam in Berlin durchgeführt haben.
Hier haben wir für Sie Pressetexte (inkl. Statements der Veranstaltenden), weiterführende Literatur sowie Bildmaterial zum Kongress zusammengestellt.
Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie weitere Fragen haben.
Professionelles Bildmaterial vom Kongress stellen wir Ihnen zeitnah und kostenfrei via picdrop bereit:
Online-Pressekonferenz zum Kongress am 02.06.2026, 11:30–12:30 Uhr:
Stärkung der Patientenautonomie, Verhinderung von Zwang, Gewaltprävention – Behandlung im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Kongress. Wenn Sie als akkreditierte Journalistin oder Journalist von dem Kongress berichten wollen, ist der folgende Ablauf zu beachten:
Bitte senden Sie für Ihre Akkreditierung eine E-Mail an pressestelle@dgppn.de. Folgende Angaben müssen enthalten sein:
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail zudem bitte einen Beleg im Sinne unserer Akkreditierungsrichtlinien bei:
Anschließend wird Ihr Antrag auf Akkreditierung geprüft; er wird erst mit einer Bestätigung durch die Pressestelle der DGPPN gültig. Sie müssen sich nicht gesondert registrieren, wir übernehmen das für Sie.
Ihr Ticket erhalten Sie vor Ort auf dem Kongress Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen am Registrierungscounter.
Eine Akkreditierung zum Kongress Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen erhalten ausschließlich Journalistinnen und Journalisten, die
Keine Akkreditierung erhalten:
Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?
Als Nachweis werden anerkannt:
Ein Presseausweis ist als Nachweis für eine Akkreditierung zu diesem Kongress nicht ausreichend und nicht nötig. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständigen Anträgen oder fehlenden Belegen behält sich die DGPPN vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen.