Trotz der breiten Etablierung von „Shared Decision Making“ zeigt sich in der klinischen Versorgung weiterhin eine erhebliche Diskrepanz zwischen normativem Anspruch und gelebter Praxis bei der Verordnung von Psychopharmaka. Insbesondere Antidepressiva werden häufig mit verkürzter Aufklärung verordnet: Informationen zu begrenzten Erfolgswahrscheinlichkeiten, Nebenwirkungen, Absetzeffekten sowie zu nicht-medikamentösen Alternativen bleiben vielfach unzureichend. Aktuelle Metaanalysen weisen darauf hin, dass nur etwa die Hälfte der Behandelten klinisch relevant profitiert und ein substantieller Anteil der Effekte über Erwartungs- und Kontextfaktoren vermittelt ist. Gleichzeitig bestehen erhebliche Wissenslücken hinsichtlich neurobiologischer Langzeitfolgen, obwohl in der Versorgungspraxis nicht selten langfristige Einnahmen erfolgen. Vereinfachende biologische Erklärungsmodelle wirken dabei bis heute handlungsleitend, obwohl sie wissenschaftlich nicht mehr tragfähig sind. Der Beitrag verbindet diese Evidenzlage mit einer Erfahrungsexperten-Perspektive und beleuchtet die Auswirkungen unzureichender Aufklärung auf subjektive Krankheitsverarbeitung, Selbstwirksamkeit und therapeutische Allianz. Aus Patientensicht zeigt sich, dass Transparenz über Nicht-Wirken und Unsicherheiten nicht primär verunsichert, sondern entlastend wirken kann – insbesondere bei ausbleibendem Behandlungserfolg. Fehlende Information hingegen begünstigt Schuldzuschreibungen, Chronifizierung und passives Therapieverständnis. Diskutiert wird, dass das zentrale Defizit weniger in der Existenz psychopharmakologischer Behandlungsoptionen liegt als in deren kommunikativer Einbettung. Vor dem Hintergrund des biopsychosozialen Modells werden Mindeststandards für autonome Entscheidungsfindung vorgeschlagen: realistische Darstellung von Erfolgswahrscheinlichkeiten, strukturierte Zwischenevaluationen, systematische Aufklärung über Absetzen sowie die gleichwertige Vermittlung medikamentöser und nicht-medikament ..................