Programm | Diskussionsforen

Reichen unsere juristischen Möglichkeiten (PsychKHG, FamFG, MRVG usw.) aus, um Patienten mit Fremdgefährdung suffizient zu behandeln?

raum Paris

05.06.
14:45–16:15

Vorsitz

Prof. Dr. Thomas Kraus, Engelthal 
Dr. Rafael Traber, Littenheid (Schweiz)

ABSTRACT

Als Reaktion auf schwere Gewalttaten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen fasste die deutsche Innenministerkonferenz am 13.6.25 den Beschluss, die 16 Psychisch-Kranken-Gesetze in Deutschland zu überprüfen und ggfs. zu verschärfen. Es sollten Lücken in der Gefahrenabwehr identifiziert werden und insbesondere in Bezug auf die Prävention von potenziell gefährlichem Verhalten ein integriertes Risikomanagement für psychisch Kranke mit Fremdgefährdung geschaffen werden. Die Innenminister wollten klären, ob die bestehenden gesetzlichen Instrumente der Länder ausreichen oder ob man rechtliche Anpassungen benötigt. Patienten-Vertretungen und Berufsverbände protestierten dagegen scharf und verurteilten insbesondere die Schaffung eines Registers aller psychisch Erkrankten, was zu einer Vorverurteilung, Stigmatisierung und Verschlechterung der Behandlungsbereitschaft führen würde. Darüber hinaus gab es jedoch auch Stimmen - insbesondere aus dem Bereich von Chefärzten und Maßregelvollzugsleitern - , die bemängeln, dass die gesetzlichen Möglichkeiten einer suffizienten Behandlung von psychisch Kranken mit Fremdgefährdungspotenzial, insbesondere beim Übergang von stationär zu ambulant, nicht ausreichen. Hier widersprechen wiederum JuristInnen, die der Meinung sind, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausreichen, und dass in Deutschland die bestehenden Vollzugsregelungen, z.B. die des FamFG, bisher nur unzureichend genutzt werden. Es braucht also in den meisten Fällen keine Verschärfung der PsychK(H)Gs. In diesem Zusammenhang werden auch die Belastungserprobungen unter Auflagen oder die Community Treatment Orders (ambulante Behandlungsweisungen) erwähnt. In der Schweiz wurden CTOs bereits im Tessin getestet. Wir wollen in diesem Diskussionsforum die genannten Positionen durch Expertinnen und Experten in kurzen Präsentationen auf den Punkt bringen und kritisch diskutieren lassen. Dabei soll auch das Publikum interaktiv einbezogen werden. 

Diskutierende

Prof. Dr. Markus Jäger, Kempten

 

Die Überleitung von stationär zu ambulant muss besser geregelt werden - Beispiel PsychKHG Bayern

Brigitte Richter, Erlangen

Die Sicht der Betroffenen


 

Michaela Seybold, Nördlingen

Die vorhandenen juristischen Möglichkeiten werden aktuell unzureichend ausgeschöpft - Vergleich dt. PsychK(H)Gs

Dr. Rafael Traber, Littenheid (Schweiz)

Erfahrungen mit „Community Treatment Orders" (CTO) ähnlichen Behandlungsweisungen im Tessin


Gewalt durch psychisch kranke Menschen 

Estrel saal c2

06.06.
10:45–12:15

Vorsitz

Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Ingolstadt
Prof. Dr. Matthias Jäger, Liestal (Schweiz)

Diskutierende

Prof. Dr. Matthias Jäger, Liestal (Schweiz)

Karl- Heinz Möhrmann, München

Dr. Matthias Koller, Göttingen

Dr. Madeleine Kassar, Taufkirchen (Vils)

Prof. Dr. Johannes Wancata, Wien (Österreich)

 

Rudolf Starzengruber, Burghausen


Was ist eigentlich Zwang?

Raum Paris

05.06.
16:45–18:15

Vorsitz

Dr. Sophie Hirsch, Biberach
Prof. Dr. Alfred Simon, Göttingen

Diskutierende

Dr. Mathias Koller, Göttingen

Rechtliche Perspektive
 

Dr. Sophie Hirsch, Biberach

Klinische Perspektive und S3 Leitlinie

Dr. Matthé Scholten, Bochum

Philosophische Perspektive
 

Brigitte Richter, Erlangen

Perspektive aus Sicht von Betroffenen

Prof. Dr. Alfred Simon, Göttingen

Medizinethische Perspektive
 


Ambulante Zwangsbehandlung - eine 3-Länder-Perspektive

Raum Paris

04.06.
13:00–14:30

Vorsitz

Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Ingolstadt
Prof. Dr. Matthias Jäger, Liestal (Schweiz)

ABSTRACT

Es besteht länderübergreifend Einigkeit darüber, dass Zwangsbehandlungen nur in seltenen Fällen durchgeführt werden sollen, wenn andere Vorgehensweisen nicht zum Ziel geführt haben, oder nicht zum Ziel führen können. Umstritten ist die Frage, ob solche Zwangsbehandlung auch außerhalb des Krankenhauses durchgeführt werden dürfen und sollen, und wenn, ob in der eigenen Wohnumgebung oder nicht. Diesbezüglich bestehen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz Unterschiede in den rechtlichen Regelungen, aber auch in der praktischen Umsetzung, die in diesem Diskussionsforum unter Einbeziehung der Patientensicht thematisiert werden sollen. Dabei sollen auch ambulante Behandlungsweisungen in den Blick genommen werden.

Diskutierende

Prof. Dr. Matthias Jäger, Liestal (Schweiz)

Prof. Dr. Tilman Steinert, Ravensburg

Dr. Alexander Dvorak, Göllersdorf (Österreich)

Rudolf Starzengruber, Burghausen

Prof. Dr. Sebastian von Peter, Rüdersdorf

Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Ingolstadt


Zivilrechtliche Zwangsbehandlung in Deutschland – nun nicht mehr stationär?

Raum Paris

04.06.
14:45–16:15

Vorsitz

Prof. Dr. Sebastian von Peter, Rüdersdorf
Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Ingolstadt

Diskutierende

Prof. Dr. Sebastian von Peter, Rüdersdorf

Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Ingolstadt

N.N.

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