Als Reaktion auf schwere Gewalttaten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen fasste die deutsche Innenministerkonferenz am 13.6.25 den Beschluss, die 16 Psychisch-Kranken-Gesetze in Deutschland zu überprüfen und ggfs. zu verschärfen. Es sollten Lücken in der Gefahrenabwehr identifiziert werden und insbesondere in Bezug auf die Prävention von potenziell gefährlichem Verhalten ein integriertes Risikomanagement für psychisch Kranke mit Fremdgefährdung geschaffen werden. Die Innenminister wollten klären, ob die bestehenden gesetzlichen Instrumente der Länder ausreichen oder ob man rechtliche Anpassungen benötigt. Patienten-Vertretungen und Berufsverbände protestierten dagegen scharf und verurteilten insbesondere die Schaffung eines Registers aller psychisch Erkrankten, was zu einer Vorverurteilung, Stigmatisierung und Verschlechterung der Behandlungsbereitschaft führen würde. Darüber hinaus gab es jedoch auch Stimmen - insbesondere aus dem Bereich von Chefärzten und Maßregelvollzugsleitern - , die bemängeln, dass die gesetzlichen Möglichkeiten einer suffizienten Behandlung von psychisch Kranken mit Fremdgefährdungspotenzial, insbesondere beim Übergang von stationär zu ambulant, nicht ausreichen. Hier widersprechen wiederum JuristInnen, die der Meinung sind, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausreichen, und dass in Deutschland die bestehenden Vollzugsregelungen, z.B. die des FamFG, bisher nur unzureichend genutzt werden. Es braucht also in den meisten Fällen keine Verschärfung der PsychK(H)Gs. In diesem Zusammenhang werden auch die Belastungserprobungen unter Auflagen oder die Community Treatment Orders (ambulante Behandlungsweisungen) erwähnt. In der Schweiz wurden CTOs bereits im Tessin getestet. Wir wollen in diesem Diskussionsforum die genannten Positionen durch Expertinnen und Experten in kurzen Präsentationen auf den Punkt bringen und kritisch diskutieren lassen. Dabei soll auch das Publikum interaktiv einbezogen werden.
Diskutierende
In den vergangenen Jahren sind in allen deutschsprachigen Ländern vereinzelt schwere Gewalttaten durch Menschen mit einer psychischen Erkrankung vorgekommen, die intensiv in den Medien und der Öffentlichkeit diskutiert worden sind. Zum Teil werden im politischen Raum Stimmen laut, die strengere Unterbringungsregeln, die Schaffung von Registern „psychiatrisch kranker Gefährder“ und/oder die Offenbarung sensibler medizinischen Daten gegenüber den Ordnungsbehörden fordern. Obwohl nur sehr wenige Menschen mit einer psychischen Erkrankung gewalttätig werden, scheinen sich Tendenzen zu pauschalen Urteilen und verstärkter Diskriminierung zu intensivieren. In diesem Diskussionsforum soll thematisiert werden, wie Professionelle in der allgemeinen und forensischen Psychiatrie dem entgegentreten können, und wie diese Entwicklungen von Angehörigen und Betroffenen wahrgenommen werden. Es soll aber auch diskutiert werden, wie psychiatrische Versorgung und Behandlung noch effektiver zur Verhütung von Gewalttaten durch Patienten beitragen können.
Diskutierende
Die Beantwortung der Frage, ob – und wenn ja, unter welchen Bedingungen – Zwang in der Psychiatrie ethisch gerechtfertigt ist und wie man die Anwendung von Zwang in der psychiatrischen Versorgung weiter reduzieren kann, setzt die Klärung der konzeptionellen Frage voraus, was unter Zwang überhaupt zu verstehen ist. Das Diskussionsforum möchte diese Frage aus einem interdisziplinären Blickwinkel beleuchten und vereint Perspektiven aus Recht, Philosophie, Medizinethik, klinischer Psychiatrie und gelebter Erfahrung. Neben offenkundigen Zwangsmaßnahmen wie Unterbringungen, Isolierungen, Fixierungen oder Zwangsmedikationen werden dabei auch Maßnahmen wie psychologischer Druck oder Täuschung in den Blick genommen und konzeptionell verortet.
Diskutierende
Es besteht länderübergreifend Einigkeit darüber, dass Zwangsbehandlungen nur in seltenen Fällen durchgeführt werden sollen, wenn andere Vorgehensweisen nicht zum Ziel geführt haben, oder nicht zum Ziel führen können. Umstritten ist die Frage, ob solche Zwangsbehandlung auch außerhalb des Krankenhauses durchgeführt werden dürfen und sollen, und wenn, ob in der eigenen Wohnumgebung oder nicht. Diesbezüglich bestehen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz Unterschiede in den rechtlichen Regelungen, aber auch in der praktischen Umsetzung, die in diesem Diskussionsforum unter Einbeziehung der Patientensicht thematisiert werden sollen. Dabei sollen auch ambulante Behandlungsweisungen in den Blick genommen werden.
Diskutierende
Das Diskussionsforum reagiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.11.2024 (1 BvL 1/24) zur verfassungswidrigen Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen ausschließlich in einem Krankenhaus. Es nimmt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 06.02.2026 vorgelegten Entwurf zur Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen in einer darstellenden und bewertenden Diskussionsrunde auf.
Das Diskussionsforum stellt mit sieben Inputs dar, wie sich die bisherigen Praktiken und Rechtspositionen von Betroffenen, Angehörigen, Betreuer*innen und Betreuungsrichter*innen sowie Mitarbeitenden der psychiatrischen Behandlungspraxis durch den Gesetzesentwurf verändern könnten. Sie zeigen die jeweils erwarteten und / oder befürchteten Verschiebungen im Verhältnis von Autonomie und Wohlergehen auf. Im Anschluss an die Kurzinputs und ihrer Diskussion auf dem Podium ist das Publikum eingeladen, mit den Referent*innen in den Dialog zu treten.
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