Als Reaktion auf schwere Gewalttaten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen fasste die deutsche Innenministerkonferenz am 13.6.25 den Beschluss, die 16 Psychisch-Kranken-Gesetze in Deutschland zu überprüfen und ggfs. zu verschärfen. Es sollten Lücken in der Gefahrenabwehr identifiziert werden und insbesondere in Bezug auf die Prävention von potenziell gefährlichem Verhalten ein integriertes Risikomanagement für psychisch Kranke mit Fremdgefährdung geschaffen werden. Die Innenminister wollten klären, ob die bestehenden gesetzlichen Instrumente der Länder ausreichen oder ob man rechtliche Anpassungen benötigt. Patienten-Vertretungen und Berufsverbände protestierten dagegen scharf und verurteilten insbesondere die Schaffung eines Registers aller psychisch Erkrankten, was zu einer Vorverurteilung, Stigmatisierung und Verschlechterung der Behandlungsbereitschaft führen würde. Darüber hinaus gab es jedoch auch Stimmen - insbesondere aus dem Bereich von Chefärzten und Maßregelvollzugsleitern - , die bemängeln, dass die gesetzlichen Möglichkeiten einer suffizienten Behandlung von psychisch Kranken mit Fremdgefährdungspotenzial, insbesondere beim Übergang von stationär zu ambulant, nicht ausreichen. Hier widersprechen wiederum JuristInnen, die der Meinung sind, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausreichen, und dass in Deutschland die bestehenden Vollzugsregelungen, z.B. die des FamFG, bisher nur unzureichend genutzt werden. Es braucht also in den meisten Fällen keine Verschärfung der PsychK(H)Gs. In diesem Zusammenhang werden auch die Belastungserprobungen unter Auflagen oder die Community Treatment Orders (ambulante Behandlungsweisungen) erwähnt. In der Schweiz wurden CTOs bereits im Tessin getestet. Wir wollen in diesem Diskussionsforum die genannten Positionen durch Expertinnen und Experten in kurzen Präsentationen auf den Punkt bringen und kritisch diskutieren lassen. Dabei soll auch das Publikum interaktiv einbezogen werden.
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Das Diskussionsforum reagiert auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.11.2024 (1 BvL 1/24) zur verfassungswidrigen Zulässigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen ausschließlich in einem Krankenhaus. Es nimmt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 06.02.2026 vorgelegten Entwurf zur Neuregelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen in einer darstellenden und bewertenden Diskussionsrunde auf.
Das Diskussionsforum stellt mit sechs Inputs dar, wie sich die bisherigen Praktiken und Rechtspositionen von Betroffenen, Angehörigen, Betreuer*innen und Betreuungsrichter*innen sowie Mitarbeitenden der psychiatrischen Behandlungspraxis durch den Gesetzesentwurf verändern könnten. Sie zeigen die jeweils erwarteten und / oder befürchteten Verschiebungen im Verhältnis von Autonomie und Wohlergehen auf. Im Anschluss an die Kurzinputs und ihrer Diskussion auf dem Podium ist das Publikum eingeladen, mit den Referent*innen in den Dialog zu treten.